In manchen Fällen ersetzt eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht vollständig eine ärztliche Therapie. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, werde ich als seriöse Heilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung zu einem Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn mir als Heilpraktikerin aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots laut IfSG eine Behandlung nicht möglich ist.
Auf alle Behandlungsmethoden wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben werden kann.
© Nadine Müller
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